
Verankert im § 165 StGB. Fahrlässiges Ansichbringen von Gegenständen deren Herkunft unsicher ist. Verheimlichen oder Verhandeln von Sachen und im § 164 StGB der vorsätzlichen Hehlerei. Empfehlungen zum Schutz: - Durchsicht der Fahndungsblätter - amtlicher Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Waffenpass) vorlegen lassen. - Auswe...
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